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Rechtsanwalt Heinrich Michael Roth, Kanzleisitz Bruchköbel, ist mit dem Schwerpunkt im Bereich Ehe- und Familienrecht tätig, also in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen (zB Unterhalt, Zugewinnausgleich, Kindessorge). Darüber hinaus berät und hilft Rechtsanwalt Roth bei der Erstellung von Vorsorgeverfügungen für Alter und Krankheit, also Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und deren Registrierung. Rechtsanwalt Roth ist institutioneller Nutzer beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Registrierung von Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung ist nicht nur sicher, sondern auch preiswert. Zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat Rechtsanwalt Roth im Main- Kinzig- Kreis bereits mehrere öffentliche Vorträge gehalten und im September 2010 gemeinsam mit Pfarrer Werner Gutheil einen umfassenden Ratgeber veröffentlicht: „Die christliche Patientenverfügung“ Benno Verlag, 9,90 €. Schließlich berät Rechtsanwalt Roth in Erbangelegenheiten, also auch bei der Abfassung von individuellen Testamenten. Weitere Schwerpunkte liegen im Bereich von Betreuungen. Termine nach telefonischer Vereinbarung. Rechtsanwalt Roth kommt auch gerne zu Ihnen nach Hause. Tel. 06181 78488


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Über Uns: Rechtsanwalt Heinrich Michael Roth

Wir sind eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Bruchköbel, spezialisiert auf das Ehe- und Familienrecht. Rechtsanwalt Heinrich Michael Roth, ehemals Bürgermeister, bringt jahrelange Erfahrung und tiefes Verständnis in die komplexen Bereiche des Scheidungs- und Familienrechts ein.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

  • Ehe- und Familienrecht: Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um Scheidungen, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Kindessorge.
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Rechtsanwalt Roth unterstützt Sie bei der Erstellung und Registrierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Als institutioneller Nutzer beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gewährleisten wir eine sichere und preiswerte Registrierung.
  • Erbangelegenheiten: Wir helfen Ihnen bei der Abfassung individueller Testamente und beraten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Betreuungen: Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Betreuungen, wo wir umfassende Beratung und Unterstützung anbieten.

Öffentliche Vorträge und Publikationen

Rechtsanwalt Roth hat im Main-Kinzig-Kreis bereits mehrere öffentliche Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehalten. Im September 2010 veröffentlichte er gemeinsam mit Pfarrer Werner Gutheil den umfassenden Ratgeber „Die christliche Patientenverfügung“ im Benno Verlag.

Kontakt und Terminvereinbarung

Termine können nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer oder per Mobil vereinbart werden. Rechtsanwalt Roth kommt auch gerne zu Ihnen nach Hause, um Ihre Anliegen in einer vertraulichen Atmosphäre zu besprechen.

Anschrift: Walther-Rathenau-Straße 48, 63486 Bruchköbel

Kundenmeinungen

Unsere Klienten schätzen die professionelle und empathische Beratung, die wir anbieten. Viele Kunden loben die klare und verständliche Kommunikation sowie die umfassende Expertise in den jeweiligen Rechtsgebieten.

„Rechtsanwalt Roth hat mich in einer sehr schwierigen Zeit unterstützt und mir geholfen, eine faire Lösung zu finden. Seine Erfahrung und sein Engagement sind unübertroffen.“ – Eine zufriedene Klientin

„Die Erstellung meiner Patientenverfügung war dank Rechtsanwalt Roth ein einfacher und sicherer Prozess. Ich fühle mich gut vorbereitet für die Zukunft.“ – Ein zufriedener Klient

Unser Motto

In necessariis unitas – in dubiis libertas – in omnibus caritas!

Sonstiges

Dieses Unternehmen ist in der Kategorie Rechtsanwälte in Hanau eingetragen.
Stichworte: Familienrecht, Sorgerecht

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