web: baiker-richter.de
Prüfungsanfechtungen, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Akkreditierung von Studiengängen, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Handwerksrecht (Altgesellenregelung), die Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Beantragung einer Baugenehmigung, Konkurrentenklagen im Beamtenrecht, Einbürgerungen, die Rückforderung von Subventionen, die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung – um nur beispielhaft einige unserer Tätigkeitsbereiche zu nennen – erfordern juristisch fundiertes Spezialwissen.
Wir, die Kanzlei Baiker & Richter, sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht.Darüber hinaus beraten wir Sie in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts.
Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Zu unserer Mandantschaft zählen darüber hinaus internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Firma gründen wollen oder aufenthaltsrechtliche Detailfragen zu klären haben.
Wir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen und Ihnen einen ersten Überblick über unser Tätigkeitsfeld zu geben. Wann immer Sie Rat in rechtlichen Fragen suchen, stehen wir als kompetentes und freundliches Team für Sie bereit. Vertiefende Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wir verstehen uns als Kanzlei für Privatleute, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Schwerpunkte unserer juristischen Serviceleistungen liegen im Verwaltungsrecht.
Fundierte Rechtskenntnisse, wirtschaftliches Verständnis und konsequente Weiterbildung sind die Grundlagen, um unser gemeinsames Ziel zu verfolgen: Ihren Erfolg. Im Vordergrund steht dabei, Ihren Wünschen nach einer realistischen und unabhängigen Erfolgsprognose, einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie einer individuellen und zielorientierten Rechtsberatung gerecht zu werden.
Kurze Wege, schnelle Erreichbarkeit und eine transparente Honorargestaltung tragen zu einer schnellen und kostengünstigen sowie sachgerechten und wirtschaftlich vernünftigen Streitbeilegung bei.
Wir beraten und vertreten Sie auf nahezu allen Gebieten des Verwaltungsrechts. Dies umfasst die Vertretung im Ausgangsverfahren, die Einlegung von Widersprüchen sowie die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht.
Im Allgemeinen Zivilrecht beraten wir Sie ausschließlich im Verkehrsrecht (einschließlich Bußgeldverfahren). Darüber hinaus sind wir für Sie auch im Bereich des Debitoreninkassos tätig.
Unsere Kunden schätzen unsere kompetente und freundliche Beratung. Hier sind einige Stimmen aus unserer Community:
„Die Kanzlei Baiker & Richter hat mich in einer schwierigen rechtlichen Situation hervorragend unterstützt. Die Beratung war immer transparent und zielorientiert.“
— A. Müller
„Ich bin sehr zufrieden mit der professionellen und persönlichen Betreuung durch die Anwälte von Baiker & Richter.“
— J. Schmidt
Dieses Unternehmen ist in der Kategorie Rechtsanwälte in Düsseldorf eingetragen.
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